Herausforderungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine


24.03.22 - Nebst dem immensen humanitären Leid, das der aktuell tobende Krieg in der Ukraine verursacht, stellt die Situation grosse Herausforderungen auf dem Metallmarkt für unsere Mitgliedbetriebe dar.



Bereits in den vergangenen zwei Jahren standen die Mitgliedbetriebe von AM Suisse wegen der andauernden Pandemiesituation vor grossen Hürden. Der aktuell tobende Konflikt im Osten Europas verschärft die Situation am Stahl- und Aluminiummarkt nochmals sehr, da gut ein Viertel aller Stahlimporte in die Schweiz aus der Krisenregion stammt (vgl. Medienmitteilung metal.suisse). Nebst den völlig schwankenden Preisen können auch keine festen Lieferzeiten mehr vereinbart werden. Das zunehmende Risiko in der Stromversorgung, bei dem die Abhängigkeit von Westeuropa auch stark von der Krisenregion geprägt ist, verschärft die Situation zusätzlich. Für bestehende Verträge, insbesondere mit fest vereinbarten Preisen und Lieferzeiten, kann sich der Unternehmer aktuell in der Situation befinden, dass er nicht in der Lage ist, den eingegangenen Werkvertrag einzuhalten. Es wäre für ihn untragbar, diesen zu den vereinbarten Konditionen auszuführen. Deshalb empfiehlt AM Suisse und der Fachverband Metaltec Suisse seinen Mitgliedern wie bereits Anfang April 2021, die Offerten mit Preisgleitklauseln respektive Teuerungsklauseln auszugestalten, damit die Offerte bis Bauvollendung nicht fest ist und mit den effektiv bezahlten Preisen kalkuliert werden kann.

Proaktiv auf Kunden zugehen
Bei bestehenden Werkverträgen werden wohl künftig vermehrt anstehende Lieferverzüge, Lieferungsausfälle und enorme Anstiege bei den Materialkosten zum Alltag gehören. Diese Vorkommnisse konnten bislang im Zusammenhang mit Konventionalstrafen oder Forderungen Dritter (beispielsweise für Bauablaufsstörung) nur selten mit der Begründung «ausserordentliche Umstände» beziehungsweise «höhere Gewalt» abgewendet werden (vgl. Art 373 Abs. 2 OR beziehungsweise Art 59 Abs. 2 SIA 118). Ob die aktuelle Lage von der Rechtsprechung als ein solch ausserordentlicher Umstand anerkannt wird, welcher ein offensichtliches und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und der vertragsgemässen Vergütung darstellt, wird die Zukunft weisen müssen. AM Suisse ist jedoch dieser festen Überzeugung und empfiehlt seinen Mitgliedbetrieben, proaktiv auf seine Kunden zuzugehen und sich bei Gesprächen auf die aktuelle Situation und die Notwendigkeit der Anpassung der Vereinbarung zu berufen.

Die Verhandlungsposition der Mitglieder stärken
AM Suisse hat bereits Anfang letzter Woche die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) angefragt, dazu Stellung zu nehmen und den Ukrainekrieg als höhere Gewalt einzustufen bei Lieferverzug, Lieferungsausfall und Preisanpassungen. Dies soll der ganzen Situation mehr Gewicht zollen und die Verhandlungsposition unserer Mitglieder stärken. Es wurde uns von der KBOB in Aussicht gestellt, dass sie bis Anfang April 2022 ein Factsheet erarbeiten wird, das die Themen «ausserordentliche Umstände», «höhere Gewalt» und die Teuerung beleuchten wird.

Wir werden Sie informieren via LinkedIn auf dem Kanal von Metaltec Suisse und dem elektronischen Newsletter von AM Suisse.

Text als Mitgliederinformation zum Herunterladen (pdf)

 

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