19.05.26 - Ein Praxismerkblatt zu Planungs- und Projektierungsleistungen im Metallbau bietet Orientierung, wann und wie Arbeiten in der Offertphase verrechnet werden können.
Im Normalfall geht ein Kunde zu Recht davon aus, dass die Erstellung einer Offerte kostenlos ist. Allerdings kann sich die Offertstellung für den Unternehmer je nach Ausgestaltung und zur Verfügung gestellten Unterlagen als überaus aufwendig herausstellen. Was kann man tun, um einerseits den Erwartungen des Kunden gerecht zu werden, aber andererseits keine unverhältnismässige Gratisarbeit zu leisten – und im schlimmsten Fall den Auftrag doch nicht zu erhalten?
Ein Unternehmer, der in der Offertphase auf Kundenwunsch zum Beispiel verschiedene Varianten ausarbeitet, statische oder bauphysikalische Berechnungen oder Pläne erstellt, sollte diese Leistung dem Kunden oder seinem Planer in Rechnung stellen.
Aber Achtung: Prinzipiell können Arbeiten in der Offertphase nur dann verrechnet werden, wenn dies vorgängig schriftlich vereinbart wurde. Wird im Vorfeld keine besondere Vereinbarung getroffen, können die entsprechenden Kosten nicht geltend gemacht werden.
Damit die Erwartungen des Kunden erfüllt werden, ist es unumgänglich, seine Bedürfnisse im Vorfeld abzuklären und ihn über allfällige kostenpflichtige Dienstleistungen und den Leistungsumfang des Unternehmens für seine Offerte aufzuklären.
Praxismerkblatt als Orientierungshilfe
Als Orientierungshilfe für kostenpflichtige Arbeiten in der Offertphase bietet Metaltec Suisse kostenlos das Praxismerkblatt Planungs- und Projektierungsleistungen für Metallbauarbeiten an:
Praxismerkblatt Planungs- und Projektierungsleistungen für Metallbauarbeiten