EN 1090 - Präzisierung der EU-Kommission


16.01.17 - Im Interview erläutert Corsin Roffler, Präsident Technische Kommission Metaltec Suisse, den aktuellen Stand betreffend EN 1090 bei Geländern und Treppen ohne tragende Funktion.



Geländer und Treppen
Mit der Beantwortung der häufig gestellten Fragen (FAQ) hat die EU-Kommission Treppen und Geländer ohne tragende Funktion aus der EN 1090-1 entfernt. Dies erfolgte gegen die mehrheitlich vorherrschende Meinung der CEN Normenkommission TC 135. Somit müssen für Geländer und Treppen, die keinen Beitrag zur Stabilität des Gesamtbauwerks leisten, zukünftig keine Leistungserklärung mehr erstellt werden.

Erübrigt sich somit die Zertifizierung für Betriebe, die ausschliesslich derartige Bauprodukte herstellen?
Metaltec Suisse empfiehlt seinen Mitgliedern, auch nach der erfolgten Präzisierung der EU-Kommission an der Zertifizierung festzuhalten.

Nach alter Rechtsordnung (BauPG 1999, Art. 3, Abs. 1) standen nebst den geltenden Normen die «Brauchbarkeit» im Zentrum der Sicherheitsbeurteilung. Mit der Gesetzesrevision von 2014 muss das Bauprodukt nun sicher sein. Ein allfälliger Nachweis erfolgt, bei Bestehen einer harmonisierten Norm, durch den Nachweis ihrer Anwendung. Dieser sogenannte Konformitätsnachweis erfolgt in Form einer LE, die aber in unserem Fall nur dann ausgestellt werden darf, wenn die Firma vorgängig ein internes Qualitäts- und Beweissicherungsverfahren (die WPK) eingeführt hat und sich in der entsprechenden Norm durch eine bezeichnete Stelle zertifizieren liess.
Das Schweizerische Bauproduktegesetz sieht eine Ausnahmesituation vor, wo auf die Ausstellung einer LE verzichtet werden kann. So wird im BauPG Art. 5, Abs. 2, lit. a) festgehalten, dass auf eine LE verzichtet werden kann, wenn keine gesetzlichen Anforderungen an das Bauprodukt für die Verwendung anwendbar sind und «(es) auf einen besonderen Auftrag hin, individuell gefertigt wurde oder als Sonderanfertigung im Rahmen einer Nicht-Serienfertigung gefertigt wurde, und es in einem bestimmten einzelnen Bauwerk von einer Herstellerin eingebaut wird, die für den sicheren Einbau des Bauprodukts in das Bauwerk verantwortlich ist».

Was bedeutet dies in der Praxis?
Der Betrieb wird mit dieser Formulierung zwar vom Ausstellen einer LE entlastet, er wird aber nicht davon entbunden, die Sicherheit seines Bauproduktes zu gewährleisten.  Oder anders gesagt: Auch, wenn in vielen Fällen kein Zwang zum Ausstellen einer LE besteht, muss der Hersteller die Einhaltung des «Standes der Technik» nachweisen können. Im Fall von Bauprodukten aus Stahl bedingt dies die Umsetzung der SN EN 1090-2 und bei Bauprodukten aus Aluminium die Umsetzung der SN EN 1090-3. In beiden Fällen wird wiederum das Bestehen eines Qualitätssicherungssystems für den Schweissprozess gemäss den Vorgaben der EN ISO 3834 vorausgesetzt und damit unter anderem das Bestehen einer Schweissaufsicht, Schweissanweisungen, geprüfte Schweisser und so weiter.
Das Zusammenwirken der verschiedenen Normen und Gesetze ist komplex und einem stetigen Wandel ausgesetzt. Um in diesem Umfeld den Überblick zu behalten, und die Gefahren und Chancen einer zunehmenden Normierung der Märkte besser einschätzen zu können, empfiehlt der Verband, die Zertifizierung in der EN 1090 durchzuführen und im Rahmen regelmässiger Re-Zertifizierungen aufrechtzuerhalten.

Sind Geländer und Treppen nun nicht mehr nach EN 1090 herzustellen?
Das ist grundsätzlich so. Es ist jedoch trotzdem der Stand der Technik massgebend damit die Sicherheit des Produktes gewährleistet ist. Das heisst es braucht ein Qualitätssicherungssystem für das Schweissverfahren. Damit sind weiterhin auch Schweissanweisungen und geprüfte Schweisser vorgeschrieben. Metaltec Suisse empfiehlt daher den Unternehmern weiterhin eine Zertifizierung nach EN 1090.

Ist die EN 1090 mit dem Entscheid der EU-Kommission ausser Kraft?
Natürlich nicht, die EN 1090 gilt weiterhin für alle tragenden Bauteile aus Stahl und Aluminium. Lediglich Geländer und Treppen sind nun nicht mehr der EN 1090 zugeordnet.

Muss ich meine Metallbaufirma mit 10 Angestellten nach EN 1090 zertifizieren lassen?
Allgemein besteht keine Zertifizierungspflicht. Stellen Sie jedoch tragende Bauteile wie Stützen, Balkone, Dächer, kleinere Stahlbauten usw. her, kann es sein, dass Sie eine gesetzliche vorgegebene Leistungserklärung nach EN 1090 abgeben müssen. In diesem Fall ist eine Zertifizierung zwingend.

Muss ich für Geländer und Treppen eine Statik erstellen?
Ja, es muss die Sicherheit des Produktes nachgewiesen werden. Dazu sind die Normen einzuhalten. Die Lastannahmen sind in SIA 261 Einwirkungen auf Tragwerke festgelegt. Das Bemessungsverfahren ist in SIA 260 und SIA 263 festgelegt. Metaltec Suisse hat eine Richtlinie «TR001 Bemessung von Geländern» publiziert, in welcher die Bemessung von Geländern präzisiert wird.

Wir stellen schon Jahrzehnte Geländer desselben Typs her und hatten nie Probleme damit. Wenn wir unsere Geländer berechnen lassen, erhalten wir grössere Pfostenabmessungen. Wieso sollten wir dies nun ändern?
Eine statische Berechnung ist so ausgelegt, dass alle Grenzwerte auch berücksichtigt werden und die Sicherheit in jedem Fall gewährleistet ist. Nun haben die verschiedenen Parameter Einfluss auf die tatsächlichen Eigenschaften der Konstruktion. Ein Stahl S235 muss gemäss Norm eine Mindestfestigkeit von fy=235 N/mm2 aufweisen. Meist haben die Stähle jedoch tatsächliche Festigkeiten welche bis zu 30% höher sind. Dies kann sein, muss jedoch nicht. Es kann also trotzdem vorkommen, dass der Stahl nur die nominelle Festigkeit hat. In der Planung weiss man schlichtweg nicht, wie hoch die Festigkeit des gelieferten Stahls effektiv sein wird. Es ist nur die zugesicherte Festigkeit nach Norm bekannt. Es ist auch nicht wirtschaftlich, für jedes Geländer einen Bauteilversuch durch ein Prüfinstitut auf der Baustelle durchführen zu lassen und damit zu beweisen, dass ein Stahl mit besseren als den normativen Eigenschaften geliefert wurde. Eine Statik garantiert die Sicherheit ohne Bauteilversuche.

Wie geht es weiter mit den Geländern und Treppen?
Metaltec Suisse wird zusammen mit dem Stahlbau Zentrum Schweiz (SZS) eine Richtlinie für die Herstellung von Geländern erarbeiten. Diese soll den Stand der Technik widerspiegeln und für alle verbindliche Basis darstellen. Die Richtlinie soll etwa im Frühjahr 2017 erscheinen. Zu den Treppen sind vorerst keine weiteren Massnahmen geplant.

Man hört, dass es Bestrebungen gibt eine EN-Norm zu Geländern zu erarbeiten?
Das ist richtig, das Mandat dazu wird in der EU-Kommission gerade erarbeitet. Bis diese Norm jedoch in Kraft ist, wird es wohl noch einige Jahre dauern. Es kann auch sein, dass ein Entwurf der Norm von den Ländern abgelehnt wird. Die Meinungen zum Bauteil Geländer sind ja in den Ländern und sogar in den einzelnen Regionen sehr verschieden.

Wird Metaltec Suisse sich an einer Erarbeitung einer europäischen Geländernorm aktiv einbringen?
Die Technische Kommission des Metaltec Suisse verfolgt die Entwicklung und wird zu gegebenem Zeitpunkt entscheiden. Zudem verfolgen wir die Entwicklung zusammen mit den Kollegen der Europäischen Metall-Union (EMU).

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