Am 1. November 2016 trat die Norm EN 16034:2014 in Kraft - gemäss Publikation C 226/49 vom 10. Juli 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Übergangsfrist wird 3 Jahre bis zum 1. November 2019 betragen.
Auslieferung von Aussentüren mit Brandschutzanforderungen ab 1. November 2019
Die Produktenorm SN EN 16034 für Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften in Kombination mit der EN 14351-1 Aussentüren wird am 1.November 2019 verpflichtend in Kraft treten. Ab diesem Datum müssen sich Firmen, auf eine Veränderung einstellen. Grund dafür ist die sogenannte Leistungserklärung, die der Hersteller für die von ihm produzierte Türen abgeben muss.
Wie funktioniert die Leistungserklärung? Gesetzlich ist geregelt, dass die betroffenen Türen ab 1. November nur dann auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn ihre Eigenschaften bekannt sind. Der Türhersteller muss also ausweisen, welche Merkmale die Produkte haben. Oder anders gesagt: Er muss erklären was die Türe leisten kann.
Die Nachweise dafür erhält der Türhersteller vom Systemgeber, bzw. von anerkannten Prüflabors des Systemgebers. Dieses bewertet die Leistung der Türen.
Für sicherheitsrelevante Merkmale wie den Feuerwiderstand muss der Hersteller zusätzlich den Nachweis erbringen, dass seine Produktion die deklarierten Leistungen der Türen dauerhaft erfüllt. Dafür muss er eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) einführen und sich überwachen lassen. Die Überwachung der Produktion und eine Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit wir von einer notifizierten Zertifizierungsstelle (in der Schweiz normalerweise durch die Firma SIPIZ AG) durchgeführt. Nur durch diese zusätzliche Produktionskontrolle darf der Hersteller eine Leistungserklärung abgeben.
Der übliche Ablauf ab dem 1. November 2019 sieht für Brandschutz Aussentüren wie folgt aus:
- Die Metallbaufirma entscheidet sich Brandschutz Aussentüren in Verkehr zu bringen
- Erstkontakt zur notifizierten Zertifizierungsstelle = Fremdüberwachung (in der Schweiz normalerweise durch die Firma SIPIZ AG)
- Kontaktieren Sie Ihren Lizenzgeber (Systemhaus). Informieren Sie ihn, dass Sie sich nach der EN 16034 zertifizieren lassen möchten. Lassen Sie sich die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihren Lizenzgebern zukommen, falls noch keine Lizenzvereinbarungen bestehen. Falls bereits welche bestehen, prüfen Sie, ob diese auf die EN 16034 anwendbar sind oder allenfalls angepasst werden müssen.
- Bestimmen der im Betrieb verantwortliche Person für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
- Teilnahme am Brandschutz-Zertifizierungskurs nach SN EN 16034 für die Metallbau-Branche. Anlässlich eines Ausbildungstages werden die wichtigsten Punkte der Normen (SN EN 16034, SN EN 14351-1/(-2) erläutert und die individuelle und auf das Unternehmen zugeschnittene WPK erarbeitet.
Die aktuellen Kurse finden Sie unter: Metaltec Suisse Kursprogramm - Technische Schulung beim Systemgeber. Autorisiert den Herstellerbetrieb Brandschutz-konstruktionen des Systemgebers zu verarbeiten.
- Handbuch zur WPK vervollständigen und Einführung im Betrieb
- Zertifizierungs- und Inspektionsvereinbarung mit Zertifizierungsstelle (siehe Pt. 2). Erstinspektion durch Zertifizierungsstelle
Zertifizierungsentscheid - Definitive Inbetriebnahme der WPK
- Auslieferung und montieren der Brandschutz Aussentüre. Dazu kommen neben dauerhafter Kennzeichnung, Montage-,Wartungs- und Bedienungsanleitung auch die Leistungserklärung
- Sicherstellung und laufende Anpassung der WPK mittels Fremdüberwachung
Metaltec Suisse unterstützt Sie gerne auf dem Weg zur Zertifizierung nach SN EN 16034. Bei Fragen gibt Ihnen unser Projektleiter Technik, Martin Theiler, gerne Auskunft.